Errichtung von zwei Windenergieanlagen in der Gemeinde Kritzmow – Gemeindevertretung muss über das Einvernehmen entscheiden

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg liegt ein Antrag auf Genehmigung zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kritzmow zur Entscheidung vor.

Am 5. September hatte der Bürgermeister die Einwohner in einer Einwohnerversammlung über dieses Vorhaben, insbesondere den Standort und die Art der Anlagen informiert. Wie dort angekündigt, hat nun die Gemeindevertretung  über das gesetzlich vorgesehene Einvernehmen der Gemeinde zu entscheiden. Ein beauftragter Städteplaner und ein Jurist haben dazu die Unterlagen geprüft und kommen zum Ergebnis, dass das Einvernehmen zum Vorhaben zu versagen ist. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt nun vor.

Wie es die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung vorsieht, sind Beschlussvorlagen die in öffentlicher Sitzung behandelt werden, der Öffentlichkeit zugänglich. Sie finden diese auf den Internetseiten des Amtes Warnow-West unter www.amt-warnow-west.de und der Gemeinde Kritzmow unter www.gemeinde-kritzmow.de, jeweils unter der Rubrik Sitzungstermine.

Selbstverständlich können Sie auch an der öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 27.09.2016 um 19.00 Uhr im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in Kritzmow teilnehmen. Der Sitzungsraum bietet jedoch nur 30 Besuchern Platz. Eine Erweiterung ist leider nicht möglich.

Wer noch nie an einer Gemeindevertretersitzung teilgenommen hat, sollte auch wissen, dass sich die anwesenden Zuhörer zu Entscheidungen, die auf der Tagesordnung stehen, nicht äußern können. Auch in der Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung sind keine Fragen mehr zu den Tagesordnungspunkten zulässig. Die Beratung und Entscheidung ist nur noch den Gemeindevertretern vorbehalten, einer Folge des geltenden Prinzips der repräsentativen Demokratie und des freien Mandats. Damit soll das Recht der Gemeindevertreter gewahrt werden, ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung auszuüben. Erwartungen der Zuhörer, sich noch in die Beratung einzubringen, können daher aus rechtlichen Gründen nicht erfüllt werden.

Die ablehnende Haltung der Einwohner zu den Windkraftanlagen war jedoch schon während der Einwohnerversammlung mehr als deutlich geworden. Auch danach hatten sich noch zahlreiche Einwohner mit fachlichen Hinweisen an den Bürgermeister gewandt. Auch eine Bürgerinitiative gegen den Bau einer Windkraftanlage in Wohngebietsnähe von Groß Schwaß hatte sich gegründet.

Über die Entscheidung der Gemeindevertretung werden wir informieren.

 

Redaktion Öffentlichkeitsarbeit