Ordnung und Sauberkeit – Ein Fall für Alle!

Keine Gartenabfälle auf öffentlichen Grundstücken bzw. Grünflächen entsorgen

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

alle wollen gerne in einer sauberen Gemeinde leben. Jeder weiß, eine saubere Gemeinde bekommen wir nicht nur, weil sie turnusmäßig gesäubert wird. Eine saubere Gemeinde bekommen wir nur dann, wenn auch jeder Einzelne seinen Beitrag dazu leistet.

Daher möchten wir aus gegebenem Anlass auf die vorherrschende illegale Abfallsituation auf öffentlichen Flächen in unseren Wohngebieten aufmerksam machen und auf die geltende Grünflächensatzung der Gemeinde Kritzmow hinweisen.

Gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 3 der Grünflächensatzung der Gemeinde Kritzmow ist es verboten die Anlagen durch Papier, Glas und andere Abfallstoffe zu verunreinigen.

Grünschnitt, Gras und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt, ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist illegal.

Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?

Die Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem Gewohnheit und Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Die angrenzenden Grün- und Waldflächen an den Privatgrundstücken werden folglich mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle usw. nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so eine wilde Mülldeponie entwickelt.

Entsprechend der Grünflächensatzung der Gemeinde handelt es sich zudem bei solchen Ablagerungen um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße von

5 EUR bis 1.000 EUR geahndet werden kann.

 

Helfen Sie daher mit, die Gemeinde und in diesem Fall insbesondere die öffentlichen Flächen in und um unsere Wohngebiete herum sauber zu halten.

Ihre Mitbürger werden es Ihnen danken.

 

 

Leif Kaiser
Bürgermeister Gemeinde Kritzmow