Information zur defekten Straßenbeleuchtung

In der Gemeinde Kritzmow ist im Bereich Grasmückenweg, z. T. auch im Schwarzerlenweg sowie weiterhin im Amselweg die Straßenbeleuchtung zum Teil ausgefallen oder komplett außer Betrieb.

Die Prüfung der Anlagen hat ergeben, dass es sich um Kabelfehler handelt, die umfangreich lokalisiert und repariert werden müssen. Es ist ein zeitintensives Vorhaben, das zudem wetterabhängig ist. Die Reparatur erfolgt nach Einmessung der Fehlerquellen.

Wir bitten um Verständnis.

FB Bauverwaltung
Amt Warnow-West

Keine Bürgermeistersprechstunde am 22.01.2024

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

heute (22.01.2024) findet keine Bürgermeistersprechstunde statt! Die nächsten Termine entnehmen Sie bitte hier.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Leif Kaiser

Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ und „Hellbach-Conventer Niederung“ – Gewässerschau 2024 sowie Gewässerunterhaltung 2024/2025

 

In der Zeit vom 29.02.2024 – 11.04.2024 führt der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die diesjährige Gewässerschau durch.

Die Schauen sind öffentlich. Es werden die Anlagen und der Zustand der Gewässer besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen besprochen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381/ 4909768, in der Geschäftsstelle in der Alt Bartelsdorfer Str. 18A in 18146 Rostock und im Internet unter wbv-untere-warnow-kueste.de.

Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock – Veröffentlichung des ersten Entwurfes

Bekanntmachung des Planungsverbandes Region Rostock vom 5. Januar 2024

Der erste Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wird zum 22. Januar veröffentlicht. Der Entwurf ist im Internet unter www.planungsverband-rostock.de sowie unter www.raumordnung-mv.de einsehbar. Bis zum

1. März 2024

können alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstigen Interessenten zum Entwurf Stellung nehmen. Stellungnahmen können

  • per E-Mail an: beteiligung[at]afrlrr.mv-regierung.de
  • per Online-Formular unter www.raumordnung-mv.de
  • per Brief an: Planungsverband Region Rostock, Doberaner Straße 114, 18057 Rostock
  • mündlich (zur Niederschrift) an der oben genannten Anschrift

abgegeben werden. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf be-sonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt. Bitte nutzen Sie bevorzugt die elektronischen Wege und verzichten Sie auf doppelte Einsendungen. Ein-gangsbestätigungen werden nur auf elektronische Stellungnahmen versandt. Adressda-ten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt. Eine ge-druckte Fassung des Entwurfes kann bei der Geschäftsstelle des Planungsverbandes angefordert oder vor Ort eingesehen werden. Telefonnummern und Öffnungszeiten so-wie nähere Hinweise zum Datenschutz sind unter www.planungsverband-rostock.de zu finden.

Die Region Rostock umfasst die Hansestadt und den Landkreis Rostock. Das neue Regi-onale Raumentwicklungsprogramm soll bis zum Jahr 2035 gelten. Der Entwurf enthält Flächen zur Erweiterung des Rostocker Seehafens, Flächen für große Industrie- und Gewerbeansiedlungen und für Windparks in der gesamten Region. Der Entwurf enthält auch Vorgaben für die Bauleitplanung der Gemeinden, den Freiraumschutz und für wei-tere Raumnutzungen, die von überörtlicher Bedeutung sind. Aufgrund der eingegange-nen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet und dann nochmals veröffentlicht. Mit dem zweiten Entwurf wird auch ein Umweltbericht herausgegeben, in dem die vo-raussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und bewertet werden. Die Beschlussfassung über das neue Raumentwicklungsprogramm ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Das Verfahren ist in den §§ 7 bis 11 des Raumordnungsgesetzes geregelt (Raumord-nungsgesetz vom 22. Dezember 2008, BGBl. I S. 2986, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023, BGBl. 2023 I Nr. 88). Der erste Entwurf dient der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 1. Nähere Bestimmun-gen zum Inhalt der Raumentwicklungsprogramme und zur Verantwortung der Pla-nungsverbände enthält das Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (Landes-planungsgesetz (LPlG) vom 5. Mai 1998, GVOBl. M-V 1998, 503, 613, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 9. April 2020, GVOBl. M-V S. 166, 181).

Michael Fengler
Leiter der Geschäftsstelle

 

Wasser- und Bodenverband „Warnow-Beke“ – Gewässerschautermine 2024

Die Gewässerschauen des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ finden in diesem Jahr an den nachfolgenden Terminen statt. Bei den Schauen wird der Zustand der Gewässer und der wasserwirtschaftlichen Anlagen begutachtet. Sie ist eine der Grundlagen der kurz- als auch mittelfristigen Unterhaltungsmaßnahmen.

Alle interessierten Bürger, betroffenen Anlieger, Landbewirtschafter und Behörden sind herzlich eingeladen.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Wir suchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die uns bei der Durchführung der Kommunal- und Europawahl am 09. Juni 2024 in ihrer Gemeinde unterstützen!

Voraussetzung dafür ist, dass Sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 37 Tagen in der Kommune Ihre Hauptwohnung haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,
  • nicht selbst Wahlbewerber/in, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter/in sind.

Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum/zur Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in oder als Beisitzer. Der Wahlvorstand erhält durch das Amt Warnow-West im Rahmen einer Schulung eine Einführung in seine Tätigkeit.

Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:

  • Wahlvorsteher/in: 120,00 EUR
  • stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in: 110,00 EUR
  • Mitglieder/in der Wahlvorstände (Beisitzer): 100,00 EUR

Senden Sie Ihre Bereitschaftserklärung an das Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow bzw. per E-Mail an wahlen@warnow-west.de unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Anschrift und telefonischen Erreichbarkeit.

Kritzmow, 17.11.2023

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter