Illegale Grünschnitt- und Gartenabfälle sowie Müllablagerungen auf öffentlichen Grundstücken in der Gemeinde Kritzmow

Erneut wurden illegale Ablagerungen im Gemeindegebiet Kritzmow festgestellt. Insbesondere sind z.B. folgende Bereiche betroffen:

  1. Wohngebiet „Am Wald“ – Spazier-und Wanderweg entlang des westlichen Wohngebietsortsrandes und dem angrenzenden Waldgrundstück
  2. Wilsener Weg vom Gewerbegebiet zur Landesstraße 10 (abgepollerter Bereich)
  3. Wilsener Weg/Abzweigung zur Autobahnbrücke
  4. Wohngebiet Weitenmoor – Grüngürtel entlang des Rundweges sowie innerhalb des Wohngebiets gelegene Grünflächen

Derartige Entsorgungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und schaden unserem Naturhaushalt. Zudem leidet das Erscheinungsbild unserer Gemeinde erheblich unter derartigen illegalen Deponien.

Sofern kein Verursacher ermittelt werden kann, muss dann auch noch oftmals die Allgemeinheit für die Beräumungskosten aufkommen.

Aus gegebenen Anlass wird daraufhin gewiesen, dass der Außendienst des

Amtes Warnow-West ein besonderes Augenmerk auf die bereits bekannten Ablagerungsstellen legen und überwachen sowie weitere Kontrollen im Gemeindegebiet durchführen wird.

Nachweisliche Umweltsünder werden angezeigt und müssen mit Bußgeldern zwischen 5 und 1.000 Euro entsprechend der Grünflächensatzung der Gemeinde rechnen.

 

Der Bürgermeister
Gemeinde Kritzmow