Ordnung und Sauberkeit – Ein Fall für Alle!

Keine Gartenabfälle auf öffentlichen Grundstücken bzw. Grünflächen entsorgen

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

alle wollen gerne in einer sauberen Gemeinde leben. Jeder weiß, eine saubere Gemeinde bekommen wir nicht nur, weil sie turnusmäßig gesäubert wird. Eine saubere Gemeinde bekommen wir nur dann, wenn auch jeder Einzelne seinen Beitrag dazu leistet.

Daher möchten wir aus gegebenem Anlass auf die vorherrschende illegale Abfallsituation auf öffentlichen Flächen in unseren Wohngebieten aufmerksam machen und auf die geltende Grünflächensatzung der Gemeinde Kritzmow hinweisen.

Gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 3 der Grünflächensatzung der Gemeinde Kritzmow ist es verboten die Anlagen durch Papier, Glas und andere Abfallstoffe zu verunreinigen.

Grünschnitt, Gras und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt, ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist illegal.

Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?

Die Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem Gewohnheit und Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Die angrenzenden Grün- und Waldflächen an den Privatgrundstücken werden folglich mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle usw. nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so eine wilde Mülldeponie entwickelt.

Entsprechend der Grünflächensatzung der Gemeinde handelt es sich zudem bei solchen Ablagerungen um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße von

5 EUR bis 1.000 EUR geahndet werden kann.

 

Helfen Sie daher mit, die Gemeinde und in diesem Fall insbesondere die öffentlichen Flächen in und um unsere Wohngebiete herum sauber zu halten.

Ihre Mitbürger werden es Ihnen danken.

 

 

Leif Kaiser
Bürgermeister Gemeinde Kritzmow

Letzte Sitzung in der Legislatur 2014-2019 der Gemeindevertretung

Am 14.05.2019 kam die Gemeindevertretung der Gemeinde zum letzten Mal in der aktuellen Legislatur von 2014 bis 2019 zusammen. In dem Zeitraum hat sich die ehrenamtlichen Gemeindevertreter in 28 Sitzungen der Gemeindevertretung getroffen und Entscheidungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde getroffen. Dabei wurde viel für die Gemeinde erreicht wie z.B. der Neubau der Kinderkrippe, Neubau der Sporthalle, Neubau des Sportlerheims, Ansiedlung von Norma, Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung. In der Sitzung der Gemeindevertretung wurde die richtungsweisende Entscheidung für altersgerechtes Wohnen in der Gemeinde getroffen.

Der Bürgermeister Leif Kaiser bedankte sich bei allen Gemeindevertretern und sachkundigen Bürgern für ihr Engagement für die Gemeinde. Insbesondere bedankte er sich für die konstruktive Zusammenarbeit mit seinen Stellvertretern Dittmar Brandt und Manfred Raddatz.

 

Gemeindevertretersitzung am 14.05.2019

Illegale Müllablagerung auf öffentlichem Grundstück der Gemeinde Kritzmow

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

aus gegebenen Anlass macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass auf der vorgelagerten Grünfläche beim Sportplatz in Kritzmow am 29.03.2019 eine Illegale Müllablagerung festgestellt wurde.

Es handelt sich hierbei um eine Ablagerung von alten Holztüren und Restholzstücken.

Derartige Entsorgungen sind kein Kavaliersdelikt, zumal für die anfallenden Beräumungskosten, sofern kein Verursacher festgestellt werden kann, oftmals die Allgemeinheit aufkommen muss.

Sollten Sie sachdienliche Hinweise zur Feststellung des Verursachers oder der Verursacher geben können, wenden Sie sich bitte an das Amt Warnow-West unter der

Telefonnummer: 038207/6330 oder per E-Mail amt@warnow-west.de.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

 

Der Bürgermeister
Gemeinde Kritzmow

Verfassungsfeindliche Schmierereien auf Kinderspielplatz „Am Weitenmoor“ in Kritzmow – Belohnung für sachdienliche Hinweise

Am 12. März 2019 wurden auf einem Kinderspielgerät des Spielplatzes „Am Weitenmoor“ in Kritzmow verfassungsfeindliche Schmierereien festgestellt.

Für Hinweise, die zur Feststellung des oder der Täter führen, setzt die Gemeinde Kritzmow

eine                 Belohnung in Höhe von 500 Euro             aus.

Ihre Hinweise nimmt das Amt Warnow-West entgegen unter

E-Mail:            amt@warnow-west.de

Telefon:           038207 633 0

In den letzten Jahren kam es in der Gemeinde häufig zu Schmierereien und Graffiti an gemeindlichem Eigentum. Diese Sachbeschädigungen dürfen wir nicht hinnehmen. Insbesondere dürfen wir sie dann nicht hinnehmen, wenn sie sich gegen die Grundwerte unserer Demokratie richten, die so wesentlich für unsere Lebensqualität sind.

 

Der Bürgermeister
Gemeinde Kritzmow

 

Sperrung der Straße Stover Weg in 18198 Kritzmow

Im Zeitraum vom 25.03.2019 bis voraussichtlich zum 18.04.2019 erfolgt aufgrund von Bauarbeiten der Firma TEK, Tief-, Erd- und Kulturbau GmbH Rostock eine Vollsperrung der Straße „Stover Weg“ in Höhe Nummer 24 bis Ortsausgang.

Eine Umleitung ist ausgeschildert, bis an den Baubereich kann von beiden Seiten herangefahren werden.

 

Amt Warnow-West
FB Bauverwaltung

Information über vergebene Bauaufträge

Information über vergebene Bauaufträge gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A

 

Vergabenummer: 60-2019-08-F-VOB
a) Auftraggeber: Gemeinde Kritzmow
über Amt Warnow-West
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Tel.: 038207 633-0
Fax: 038207 633-29
E-Mail: amt@warnow-west.de
b) Vergabeverfahren: Freihändige Vergabe
c) Auftragsgegenstand: Regenwasserableitung des Stover Weges im Bereich der Grundstückszufahrt zum Wohnhaus Nr. 24 in Kritzmow
d) Ort der Ausführung: 18198 Kritzmow
e) Auftragnehmer: TEK Tief-, Erd- und Kulturbau GmbH Rostock

Mittenkamp 3

18059 Papendorf

 

Information über vergebene Bauaufträge

Information über vergebene Bauaufträge gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A

 

Vergabenummer: 60-2019-02-B-VOB
a) Auftraggeber: Gemeinde Kritzmow
über Amt Warnow-West
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Tel.: 038207 633-0
Fax: 038207 633-29
E-Mail: amt@warnow-west.de
b) Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung
c) Auftragsgegenstand: Neubau einer Kindertagesstätte in Kritzmow

Los 6 – EMA/BMA

d) Ort der Ausführung: 18198 Kritzmow
e) Auftragnehmer: Elektroinstallation & Blitzschutz Beyrau

Rosenweg 10b

23992 Neukloster

 

Information über vergebene Bauaufträge

Information über vergebene Bauaufträge gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A

 

Vergabenummer: 60-2019-03-B-VOB
a) Auftraggeber: Gemeinde Kritzmow
über Amt Warnow-West
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Tel.: 038207 633-0
Fax: 038207 633-29
E-Mail: amt@warnow-west.de
b) Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung
c) Auftragsgegenstand: Neubau einer Kindertagesstätte in Kritzmow

Los 11 – KS-Fenster/Sonnenschutz

d) Ort der Ausführung: 18198 Kritzmow
e) Auftragnehmer: Ing. Hans-Hermann Schriever Metallbau GmbH & Co.KG

Wiesenweg 17

17213 Penkow

 

Chronisten gewürdigt

Frau Gildemeister, Frau Kleinau und Herr Kleinau wurden in der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung für ihr langjähriges Engagement als Chronisten der Gemeinde feierlich geehrt! Herzlichen Dank für die tolle Arbeit!