Regenbogenkinder Grundschule – Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2020/21
/in Archiv 2019, Newsletter/von AdministratorSehr geehrte Eltern,
mit Beginn des Schuljahres 2020/21 werden die Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30.06.2020 das sechste Lebensjahr vollenden. Für diese Kinder sowie für Kinder, die für das laufende Schuljahr 2019/20 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern eine Anmeldepflicht zum Schulbesuch.
Die Anmeldung für die 1. Klassen im Schuljahr 2020/21 nehmen wir zu folgenden Zeiten entgegen:
Dienstag, 15.10.2019 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag, 17.10.2019 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Bei der Schulanmeldung ist vorzulegen:
- die Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes
- Ihr eigener Personalausweis oder Reisepass
- Sorgerechtsbescheide
Die Antragstellung auf vorzeitige Einschulung des Kindes sowie auf Zurückstellung von der Einschulung um ein Jahr erfolgt ebenfalls zu diesem Zeitpunkt. Beachten Sie bitte, dass der Antrag eine Begründung enthalten muss.
Sperrung der Straße Schwarzerlenweg in 18198 Kritzmow
/in Archiv 2019, Newsletter/von AdministratorIm Zeitraum vom 18.09.2019 bis voraussichtlich zum 20.09.2019 erfolgt aufgrund von Straßenbauarbeiten der Firma Wahl Straßenbau & Co. KG aus Rostock eine Vollsperrung der Straße „Schwarzerlenweg“ in Höhe Nummer 10 und 11.
Bis an den Baubereich kann von beiden Seiten herangefahren werden.
Amt Warnow-West
FB Bauverwaltung
A 20 zwischen Rostock Südstadt und Bad Doberan wird erneuert
/in Archiv 2019, Newsletter/von AdministratorIn zwei Bauabschnitten wird die Fahrbahndecke auf den 3,2 Kilometern der Autobahn 20 zwischen den Anschlussstellen (AS) Rostock Südstadt und Bad Doberan erneuert. Im Zuge der Arbeiten werden zudem die Auf- und Abfahrtsrampen der AS Rostock West instandgesetzt.
Zunächst wird die A 20 im genannten Abschnitt in Fahrtrichtung Lübeck saniert. Dafür wird ab Montag, 26. August 2019, die Baustellensicherung aufgebaut. Ab 16. September 2019 wird die Fahrbahn in Richtung Lübeck gesperrt. Der Verkehr wird dann auf jeweils zwei verengten Spuren auf der Fahrbahn in Richtung Rostock an der Baustelle vorbeigeleitet. Die Anschlussstelle Rostock West in Fahrtrichtung Lübeck ist während der Bauarbeiten gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die U 25 bzw. 52 ab der AS Bad Doberan über die Landesstraßen 10 und 13 und ist ausgeschildert. Bis Ende November sollen die Arbeiten auf diesem Abschnitt der A 20 in Richtung Lübeck abgeschlossen sein.
Von März bis Juni 2020 nimmt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr die Fahrbahn in Richtung Stettin in Angriff. Äquivalent zum ersten Bauabschnitt wird dann die Richtungsfahrbahn Stettin gesperrt und der gesamte Verkehr über die Gegenfahrbahn geleitet. Dann wird die Anschlussstelle Rostock West in Fahrtrichtung Stettin gesperrt. Die Umleitung erfolgt analog zur Sperrung der Gegenseite.
Die Sanierung der Fahrbahn ist dringend erforderlich, weil die Asphaltbinder- und Deckschichten tiefe Risse aufweisen. Bei Asphaltuntersuchungen im vergangenen Jahr wurden diese starken Schäden festgestellt. Dieser Abschnitt der A 20, im Jahr 2000 fertiggestellt, ist einer der höchstbelasteten Straßenabschnitte in M-V mit täglich 40.000 bis 45.000 Fahrzeugen. Die Kosten für die gesamte Baumaßnahme in Höhe von knapp 4,9 Millionen Euro trägt der Bund.
Die Autofahrer werden um Verständnis für die dringend erforderlichen Bauarbeiten und die damit einhergehenden Verkehrseinschränkungen gebeten.
Nr.205/19 | 20.08.2019 | EM | Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Halbseitige Sperrung der Straße Wilsener Weg in 18198 Kritzmow
/in Archiv 2019, Newsletter/von AdministratorIm Zeitraum vom 24.07.2019 bis voraussichtlich zum 11.10.2019 erfolgt aufgrund von Bauarbeiten der Firma Rainer Bauer, Straßen-Garten-Landschaftsbau aus Kritzmow eine halbseitige Sperrung des „Wilsener Wegs“ im Bereich Nummer 23-29 für einen gemeindlichen Gehwegbau. Die Ausführung ist zeitlich in 3 Bauabschnitten vorgesehen. Der übrige Straßenbereich kann ohne Einschränkungen befahren werden.
Amt Warnow-West
FB Bauverwaltung
Illegale Grünschnitt- und Gartenabfälle sowie Müllablagerungen auf öffentlichen Grundstücken in der Gemeinde Kritzmow
/in Archiv 2019, Newsletter/von AdministratorErneut wurden illegale Ablagerungen im Gemeindegebiet Kritzmow festgestellt. Insbesondere sind z.B. folgende Bereiche betroffen:
- Wohngebiet „Am Wald“ – Spazier-und Wanderweg entlang des westlichen Wohngebietsortsrandes und dem angrenzenden Waldgrundstück
- Wilsener Weg vom Gewerbegebiet zur Landesstraße 10 (abgepollerter Bereich)
- Wilsener Weg/Abzweigung zur Autobahnbrücke
- Wohngebiet Weitenmoor – Grüngürtel entlang des Rundweges sowie innerhalb des Wohngebiets gelegene Grünflächen
Derartige Entsorgungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und schaden unserem Naturhaushalt. Zudem leidet das Erscheinungsbild unserer Gemeinde erheblich unter derartigen illegalen Deponien.
Sofern kein Verursacher ermittelt werden kann, muss dann auch noch oftmals die Allgemeinheit für die Beräumungskosten aufkommen.
Aus gegebenen Anlass wird daraufhin gewiesen, dass der Außendienst des
Amtes Warnow-West ein besonderes Augenmerk auf die bereits bekannten Ablagerungsstellen legen und überwachen sowie weitere Kontrollen im Gemeindegebiet durchführen wird.
Nachweisliche Umweltsünder werden angezeigt und müssen mit Bußgeldern zwischen 5 und 1.000 Euro entsprechend der Grünflächensatzung der Gemeinde rechnen.
Der Bürgermeister
Gemeinde Kritzmow
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung am 25.06.19
/in Archiv 2019, Newsletter/von AdministratorOrdnung und Sauberkeit – Ein Fall für Alle!
/in Archiv 2019, Newsletter/von AdministratorKeine Gartenabfälle auf öffentlichen Grundstücken bzw. Grünflächen entsorgen
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
alle wollen gerne in einer sauberen Gemeinde leben. Jeder weiß, eine saubere Gemeinde bekommen wir nicht nur, weil sie turnusmäßig gesäubert wird. Eine saubere Gemeinde bekommen wir nur dann, wenn auch jeder Einzelne seinen Beitrag dazu leistet.
Daher möchten wir aus gegebenem Anlass auf die vorherrschende illegale Abfallsituation auf öffentlichen Flächen in unseren Wohngebieten aufmerksam machen und auf die geltende Grünflächensatzung der Gemeinde Kritzmow hinweisen.
Gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 3 der Grünflächensatzung der Gemeinde Kritzmow ist es verboten die Anlagen durch Papier, Glas und andere Abfallstoffe zu verunreinigen.
Grünschnitt, Gras und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt, ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist illegal.
Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen?
Die Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem Gewohnheit und Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Die angrenzenden Grün- und Waldflächen an den Privatgrundstücken werden folglich mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle usw. nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so eine wilde Mülldeponie entwickelt.
Entsprechend der Grünflächensatzung der Gemeinde handelt es sich zudem bei solchen Ablagerungen um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße von
5 EUR bis 1.000 EUR geahndet werden kann.
Helfen Sie daher mit, die Gemeinde und in diesem Fall insbesondere die öffentlichen Flächen in und um unsere Wohngebiete herum sauber zu halten.
Ihre Mitbürger werden es Ihnen danken.
Leif Kaiser
Bürgermeister Gemeinde Kritzmow
Bürgermeister der Gemeinde
Objektverantwortlicher der Gemeinde
Herr Axel Stelter
Kontakt:
Telefon 0172 34 26 206
E-Mail objekt@gemeinde-kritzmow.de















